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LF 8

Löschgruppenfahrzeug (kurz: LF) ist die Bezeichnung für einen Typ von deutschen Feuerwehrfahrzeugen unterschiedlicher Größenordnung. Namensgebendes Merkmal dieser Fahrzeuge ist eine Besatzung von neun Personen (ein Gruppenführer, acht Mannschaftsmitglieder = Gruppe), womit diese Fahrzeuge auch zur Stütze jeglicher Einsatztätigkeit der Feuerwehr werden. Die Beladung dieser Löschfahrzeuge ist schwerpunktmäßig auf Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung einfachen Umfangs ausgelegt und umfasst eine im Fahrzeug fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe, die vom Fahrzeugmotor angetrieben wird. Bei Einsätzen, die kompliziertere Technik erfordern, wird diese mittels Spezialfahrzeugen zur Einsatzstelle gebracht. Die feuerwehrtechnische Beladung ist für die taktische Feuerwehrgrundeinheit einer Gruppe ausgelegt.

Aufgaben

Löschgruppenfahrzeuge gehören zu den vielfältigsten Fahrzeugen des deutschen Feuerwehrwesens. Ursprünglich wurden sie allein zur Brandbekämpfung konstruiert, moderne Varianten können jedoch nahezu das gesamte Spektrum anfallender Arbeiten abdecken. Neben den Gerätschaften zur Bewältigung der Aufgaben an der Einsatzstelle transportiert das Löschgruppenfahrzeug auch das dafür notwendige Personal dorthin, welches typischerweise aus einer Gruppe (d. h. 9 Personen: Maschinist, Melder und Gruppenführer sowie drei Trupps mit je Truppführer und Truppmann) besteht.

Löschgruppenfahrzeug 8 

Das Löschgruppenfahrzeug 8 (kurz: LF 8) ist das kleinste jemals genormte Löschgruppenfahrzeug der deutschen Feuerwehren. Es war nach DIN 14530 Teil 7 (zuvor nach DIN 14530 Blatt 6[13] und Blatt 7[14]) genormt, welche 1991 außer Kraft trat.[15] Seine Standardbeladung war primär auf die Brandbekämpfung ausgerichtet und umfasste auch eine vierteilige Steckleiter.[16]

Man unterschied nach der letzten Norm von 1986 das LF 8 leicht (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6 Tonnen), das LF 8 mittel (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen) und das LF 8 schwer (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen).[17][15][16] Das LF 8 leicht besaß eine Heckbeladung oder pro Seite nur einen Geräteraum.[16] Auf ihm war regelmäßig nur die verpflichtende Standardbeladung verlastet.[15] Das LF 8 mittel besaß Straßenantrieb und führte die nunmehr genormte Zusatzbeladung zur Technischen Hilfeleistung[18] mit. Es verfügte über zwei Geräteräume pro Seite.[16] Das LF 8 schwer besaß überdies in der Regel einen Allradantrieb. Mit einer zulässigen Gesamtmasse von unter 7,5 Tonnen konnten und können einige Varianten des LF 8 mit einem Führerschein der Klasse 3 (beziehungsweise heute auch mit der Klasse C1 oder dem großen Feuerwehrführerschein) gefahren werden.

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